Bayr: Mailverkehr legt Verdacht auf Genitalverstümmelung in Sopron nahe

„Der Mailverkehr zwischen der recherchierenden Journalistin und dem Beautycenter, der im heutigen profil auszugsweise abgedruckt ist, wirft eindeutig die Frage auf, welcher andere chirurgische, nicht medizinisch gebotene Intimeingriff bei einer Minderjährigen gemeint sein kann, wenn nicht FGM (Female Genital Mutilation). Aus meiner Sicht ist jeder nicht-medizinisch begründete Eingriff im Genitalbereich, der dazu angetan ist, Mädchen und minderjährige junge Frauen durch „Korrekturen an der Klitoris“ in der Wahrnehmung ihrer Sexualität zu beeinträchtigen, eine schwere Körperverletzung. Bei einer solchen ist eine Anzeige nicht vonnöten, es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv wird.“

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